Art. 1 – ORGANISATION
Rock Master 20.20 S.S.D. (nachfolgend „Veranstalter“), St.-Nr. und MwSt.-Nr. 02601920222, mit Sitz in Via Paolina Caproni Maini 26/E, 38062 Arco (TN), Italien – E-Mail: rockmaster@rockmaster.com – zertifizierte E-Mail: rockmaster20.20ssd@pec.it – hat als Gesellschaftszweck die Organisation und Durchführung sportlicher Aktivitäten, insbesondere im Bereich des Sportkletterns. Dazu gehört auch die Veranstaltung von Sportwettkämpfen, Events und Freizeitaktivitäten.
Der Veranstalter ist alleiniger Inhaber und Organisator einer Reihe von miteinander verbundenen Sportveranstaltungen unter der Dachmarke Rock Master (im Folgenden „Veranstaltung“) – ein Format mit besonderem Fokus auf allgemeines und touristisches Marketing, das durch ein spezifisches Markenzeichen gekennzeichnet ist:

Für Planung und Durchführung der Veranstaltung bedient sich der Veranstalter offizieller organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Partner, mit denen vertragliche Vereinbarungen bestehen.
Das Rock-Master-Konzept basiert auf folgenden Säulen:
Die folgenden Wettkämpfe bilden die sportlichen Kernelemente von Rock Master:
Das vorliegende Regelwerk legt die allgemeinen Bestimmungen für Organisation und Ablauf von Rock Master fest. Es dient als Rahmen für ergänzende Einzelregelungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die spezifische Aspekte und Beziehungen mit Partnern, Lieferanten, Ausstellern, Gästen, Besucherinnen sowie Athletinnen und Teilnehmenden regeln.
Art. 2 – ZIELE
Mit Rock Master verfolgt der Veranstalter die folgenden Ziele:
Art. 3 – ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Rock Master findet jedes Jahr voraussichtlich zwischen Mitte und Ende Oktober statt.
Das offizielle Datum wird auf der Website https://rockmaster.com bekannt gegeben. Nur das dort jährlich veröffentlichte Veranstaltungsprogramm gilt als verbindlich.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Events oder Programmpunkte, die nicht im offiziellen Programm aufgeführt sind.
Im Falle einer Absage der jeweiligen Jahresausgabe von Rock Master infolge von Anordnungen lokaler, nationaler oder internationaler Behörden – etwa aufgrund höherer Gewalt oder Notfällen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Pandemien) – werden einzelne Programmpunkte oder die gesamte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt.
In solchen Fällen gelten alle Vereinbarungen und vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters als aufgehoben, sofern nicht in spezifischen Regelungen, Verträgen oder AGBs anders vorgesehen.
Auch ohne behördliche Anordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Programmpunkte oder die gesamte Veranstaltung abzusagen oder Änderungen am offiziellen Programm vorzunehmen, sofern dies zur erfolgreichen Durchführung und zur Zielerreichung des Events erforderlich ist.
In jedem Fall verpflichtet sich der Veranstalter – gegebenenfalls mit Unterstützung seiner Partner – die Betroffenen rechtzeitig über Änderungen zu informieren. Dafür werden die jeweils geeignetsten und schnellsten Kommunikationswege genutzt.
Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Reglements – gleich welcher Art – erfolgen rechtsverbindlich durch Veröffentlichung auf der offiziellen Website von Rock Master oder per E-Mail an die von den Teilnehmenden bei der Anmeldung angegebene Adresse.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Website regelmässig zu konsultieren.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen, technische Probleme oder fehlende Zustellungen elektronischer Nachrichten.
Art. 4 – VERANSTALTUNGSORTE UND VERHALTENSREGELN
4.1 Hauptveranstaltungsort
Hauptschauplatz der Veranstaltung ist das Rock Master Climbing Stadium in der Via dei Legionari Cecoslovacchi in Arco. Dazu gehören das Climbing Village, das auf dem Mehrzweck-Sportplatz in der Via Paolina Caproni Maini errichtet wird, sowie der Parkplatz Carmellini. Es handelt sich um ein weitläufiges Gelände mit entsprechender Infrastruktur für grosse Besucherzahlen.
Öffnungszeiten des Climbing Village für Gäste und Besucher:innen:
Der Zutritt zum Climbing Village ausserhalb dieser Zeiten ist strengstens untersagt.
Zuwiderhandelnde werden gemäss Art. 614 des italienischen Strafgesetzbuches den Justizbehörden gemeldet.
4.2 Weitere Veranstaltungsorte
- Cantiere26, Via Paolina Caproni Maini, Arco – Rock Master Party
4.3 Online-Plattformen
Die offizielle Website der Veranstaltung lautet: https://rockmaster.com
Art. 5 – TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Für die Teilnahme am Festival und den Zugang zur Veranstaltung ist eine Registrierung erforderlich.
Teilnehmende müssen einen Pass besitzen und die vorgesehenen Einlassbereiche benutzen.
Minderjährige unter 18 Jahren benötigen keine Registrierung.
Die Registrierung erfolgt gemäss den Anweisungen auf folgender Seite: https://accreditation.endu.net/RockMaster/user-registration.htm
Folgende Zugangskategorien sind vorgesehen:
Der Pass ist nicht übertragbar. Sowohl am Einlass als auch im Inneren der Veranstaltungsbereiche werden Kontrollen durchgeführt. Personen ohne gültigen Pass oder entsprechende Zugangsberechtigung werden vom Gelände verwiesen.
Während des Aufenthalts im Expo-Bereich und an den weiteren Veranstaltungsorten gilt:
Während der gesamten Veranstaltung sind alle Teilnehmenden verpflichtet, sich korrekt und rücksichtsvoll zu verhalten und jegliche Handlungen zu unterlassen, die sich selbst oder die Rechte anderer in irgendeiner Weise schädigen könnten.
Die Registrierung zum Event gilt als Annahme des vorliegenden Reglements, das auch in englischer und deutscher Sprache auf der offiziellen Website verfügbar ist. Im Zweifelsfall ist ausschliesslich die italienische Fassung rechtsverbindlich. Es gilt italienisches Recht.
Für alle Streitigkeiten ist ausschliesslich das zuständige Gericht in Rovereto (TN) zuständig; andere Gerichtsstände sind ausgeschlossen. Die Nutzung, das Testen oder Ausprobieren von Produkten, Materialien, Kleidung oder Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Teilnahme erklären die Nutzer:innen den ausdrücklichen Verzicht auf jegliche Ansprüche – einschliesslich Strafanzeigen – gegen den Veranstalter, dessen Rolle sich auf die Bereitstellung der entsprechenden Flächen beschränkt.
Art. 6 – SPORTVERANSTALTUNGEN
6.1 Offizielle Sportwettkämpfe
Die offiziellen Sportveranstaltungen von Rock Master unterliegen diesem allgemeinen Reglement, den spezifischen Wettkampfregelungen sowie – sofern anwendbar – den technischen Reglements der FASI (Federazione Arrampicata Sportiva Italiana) und der IFSC (International Federation of Sport Climbing).
Für den Wettkampf FASI Chronos Clash gilt insbesondere das Jugendwettkampfreglement, einsehbar unter: https://www.federclimb.it
Der Veranstlter der Wettkämpfe Rock Master Trophy (KO Boulder und Lead Duel) sowie des Amateur-Boulderwettbewerbs ist die SSD Rock Master 20.20.
Der technische Veranstalter des FASI Chronos Clash ist die Federazione Arrampicata Sportiva Italiana (St.-Nr. 97523640015 – MwSt.-Nr. 05391900015 – Adresse: Via Giovanni Battista Piranesi 46, 20137 Milano – Tel.: 0249710149 – E-Mail: segreteria@federclimb.it).
6.2 Verhalten des Publikums
Alle Teilnehmenden und Besucher:innen von Rock Master – insbesondere im Climbing Stadium, im Climbing Village und an den Nebenstandorten – haben sich an die organisatorischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften des Veranstalters oder seiner Partner zu halten.
Verboten sind:
Zuwiderhandelnde werden umgehend vom Veranstaltungsgelände verwiesen.
Das Publikum muss sich während der Veranstaltungen in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten.
Es ist untersagt, die Bewegungsfreiheit der Athlet*innen auf irgendeine Weise zu behindern.
Wer während eines Wettkampfs in der Absicht, das sportliche Ergebnis zu beeinflussen, Hindernisse (wie Steine, Nägel o. Ä.) auf den Wettkampfbereich bringt, falsche Markierungen setzt oder anderweitig stört – sei es auch nur im Versuch – begeht eine Gewalthandlung.
Solches Verhalten wird als Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der Athlet*innen gewertet und umgehend zur Anzeige gebracht.
6.3 Verhalten von Athlet*innen und Teilnehmenden
Vorbehaltlich der geltenden Bundesregelungen für den FASI Chronos Clash unterliegen alle Sportveranstaltungen bei Rock Master sowie das Verhalten der Athlet*innen und Teilnehmenden den vom Veranstalter für die einzelnen Wettkämpfe erlassenen Sonderregelungen.
Soweit diese darauf verweisen, gelten ergänzend die Regelungen der FASI.
Die Teilnehmenden verpflichten sich zu fairem und respektvollem Verhalten gegenüber anderen.
Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich und ohne Anspruch auf Vergütung – sofern keine individuellen Vereinbarungen bestehen.
Reise-, Übernachtungs- und sonstige Kosten sind, wenn nicht anders vereinbart, selbst zu tragen.
Bei Absage einzelner Programmpunkte oder des gesamten Events besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
Bei Verstössen im Zusammenhang mit sportlichem Fehlverhalten, Betrug oder gefährlichen Handlungen gegen andere (auch nur versuchten) gilt das Prinzip der objektiven Verantwortung.
Solche Handlungen können auch dann einerm Lizenzinhaberin angelastet werden, wenn sie von Dritten begangen, aber dieser Person zugeordnet werden können.
Bei Disqualifikation eines/einer Athletin rückt – vorbehaltlich der einschlägigen FASI-Regeln – der/die jeweils nachfolgend platzierte Teilnehmerin nach und übernimmt dessen/deren Rechte und Position.
Diese Regelung gilt fortlaufend, soweit Ablauf und Zeitplan der jeweiligen Veranstaltung dies zulassen und der Veranstalter es genehmigt.
Die offiziellen Regelwerke der FASI sind einsehbar unter: https://www.federclimb.it/federazione/statuto-e-regolamenti/regolamenti-gare/2025-3.html
Die offiziellen Regelwerke der IFSC sind einsehbar unter: https://www.ifsc-climbing.org/resources/competitions
Art. 7 – OFFIZIELLES LOGO VON ROCK MASTER
Jede Nutzung des offiziellen Logos und der Marke Rock Master bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Veranstalter (SSD).
Art. 8 – DATENSCHUTZ UND RECHTE AN BILD- UND TONAUFNAHMEN
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen italienischen Umsetzungsvorschriften.
Die entsprechende Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden: https://www.gardatrentino.it/it/privacy
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event in Teilen oder vollständig zu filmen, aufzuzeichnen oder in Bild und Ton zu dokumentieren – zu Fernseh-, Audio-, Foto- oder sonstigen Zwecken.
Mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung im Rahmen der Anmeldung zu einem Wettkampf oder beim Erhalt des Zugangspasses erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden, dass Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ihrer Person angefertigt und uneingeschränkt genutzt werden dürfen – auch zu kommerziellen oder werblichen Zwecken, zeitlich und räumlich unbegrenzt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das aufgezeichnete Material unter anderem für Fotobücher, auf Websites, Webradios, Web-TV oder in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen und zu verbreiten.
Zudem ist es dem Veranstalter vorbehalten, das Event sowie dessen Übertragung (online, TV, Radio) mit einer oder mehreren Werbe- und Marketinginitiativen zu verknüpfen – darunter unter anderem Sponsoring, Merchandising, Schirmherrschaften oder Produktplatzierungen.
Die Teilnehmenden erklären sich mit ihrer Teilnahme am Event ausdrücklich damit einverstanden, dem Veranstalter das Recht zur werblichen Nutzung ihres Bildnisses kostenlos einzuräumen – ab dem Tag ihrer Teilnahme und ohne zeitliche Begrenzung.
Die Teilnahme am Rock Master setzt die vollständige Kenntnis und Anerkennung dieses Reglements voraus.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
ROCK MASTER 20.20 S.S.D.
Via Paolina Caproni Maini, 26/E
38062 Arco (TN) – Italien
PEC: rockmaster20.20ssd@pec.it
E-Mail: rockmaster@rockmaster.com